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So funktioniert die Bildungsprämie

Finanzielle Förderung für die berufliche Weiterbildung

Die Bildungsprämie des Bundes hilft bei der Finanzierung einer berufsbezogenen Weiterbildung - mit einem Prämiengutschein oder einem Spargutschein:

 

Mit dem Prämiengutschein übernimmt der Staat bis zu eine Hälfte der Veranstaltungsgebühren und  bis zu 500 Euro. Wer sich weiterbildet, zahlen damit also nur einen Teil der Kosten. Um einen Prämiengutschein zu bekommen, müssen Sie 

  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sein oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) betragen.

Den Spargutschein können Sie nutzen, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber / Ihrer Arbeitgeberin Vermögenswirksamen Leistungen und vom Staat eine Arbeitnehmersparzulage bekommen. Mit dem Spargutschein kann man vorzeitig Geld  aus dem dort angesparten Guthaben entnehmen, ohne dass dadurch die Arbeitnehmersparzulage verloren geht.

Was wird durch die Bildungsprämie gefördert?

Die Bildungsprämie fördert Weiterbildungen, die für die aktuelle oder zukünftige berufliche Tätigkeit bedeutend sind und wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln oder erweitern. Dies kann zum Beispiel ein Lehrgang für ein PC-Programm sein oder ein Kompakt-Sprachkurs oder eine fachspezifische Fortbildungen wie etwa ein Grundlagenkurs für Existenzgründer. 

 

Kommt die Bildungsprämie auch für Sie in Frage? Machen Sie den Vorab Check

 

Klären Sie jeweils mit der Weiterbildungseinrichtung, ob sie Prämiengutscheine annimmt und die Qualitätsanforderungen erfüllt.

Gutscheine gibt es in einer Beratungsstelle

Wer einen Prämien- oder Spargutschein bekommen will, muss ein persönliches Beratungsgespräch vorschalten. Dieses Beratungsgespräch ist kostenfrei.

 

Hier finden Sie die nächstgelegene Beratungsstelle: www.bildungspraemie.info/beratungsstellen.

 

Für das Beratungsgespräch benötigen Sie

  • einen gültigen Personalausweis oder einen anderen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein),
  • einen Beschäftigungsnachweis (z.B. Gehaltsabrechnungen - bei Selbständigen z.B. Jahresabschlüsse, Steuerbescheid) und
  • einen Einkommensteuerbescheid für das letzte oder vorletzte Kalenderjahr.

Prämiengutschein beim Weiterbildungsanbieter einlösen

Geben Sie bei der Anmeldung zur Weiterbildung Ihren Prämiengutschein beim Weiterbildungsanbieter ab. Sie zahlen nur einen Teil der Kosten. Der Weiterbildungsanbieter kümmert sich um den Rest.

 

Das Bundesprogramm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert.

Weitere Informationen und Kontakt


 

Kostenfreie Hotline: 0800 -26 23 000

E-Mail: bildungspraemie@buergerservice.bund.de


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So funktioniert die Bildungsprämie
Kurz und knapp in einer Infografik zusammengefasst ...
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