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In den Haushaltsplan-Entwürfen des Landes Niedersachsen für 2019 sind nur noch ein Drittel der Mittel für Sprachbildung von Geflüchteten und wieder kein Anstieg der Finanzhilfen für die anerkannten Erwachsenenbildungs-Einrichtungen des Landes vorgesehen.
Der Niedersächsische Bund für freie Erwachsenenbildung (nbeb), in dem auch der Landesverband der Heimvolkshochschulen vertreten ist, hat dies mit Entsetzen zur Kenntnis genommen. Denn es steht in völligem Gegensatz zu den Ankündigungen von Landesregierung und Landespolitik in den vergangenen Monaten.
Mit dem nbeb fordern wir die verantwortlichen Landespolitiker*innen auf, die bisher vielfach formulierte Wertschätzung der Landesregierung und -politik für die Erwachsenenbildung im Haushaltsplan deutlich sichtbar zu machen und die Forderungen der Erwachsenenbildung umzusetzen.
Die Forderungen der öffentlich verantworteten Erwachsenenbildung waren und sind:
3,7 Mio. Euro mehr Grundförderung für die Bildungseinrichtungen in Niedersachsen, das entspräche einem Zuwachs von acht Prozent. Das wurde von Expert*innen empfohlen - und Minister Thümler hatte es mehrfach in Aussicht gestellt. Doch im Haushaltsentwurf sind nun keine entsprechenden Mittel vorgesehen.
Das Problem: Seit 1993 gab es keine Erhöhung mehr! Die Folge: Die Erwachsenenbildung in Niedersachsen ist finanziell abgehängt. Seit 1993 sind die Mittel sogar um 20 Prozent gekürzt worden. Hinzu kommt ein Kaufkraftverlust in Höhe von 33 Prozent. Effektiv hat die Erwachsenenbildung also in 26 Jahren über die Hälfte an Landesmitteln verloren.
Der aktuelle Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung ist in dem vom Niedersächsischen Bund für freie Erwachsenenbildung (nbeb) im Frühjahr 2018 veröffentlichten Positionspapier zu Aufgaben und Herausforderungen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen näher beschrieben.
Erwachsenenbildung ist nach Schule, Berufsausbildung und Hochschule die vierte anerkannte Säule des Bildungssystems. Aber sie ist auch der einzige Bildungsbereich, der im Landeshaushalt seit Jahren vernachlässigt wird.
In zahlreichen Gesprächen mit Abgeordneten der Regierungsparteien wurde die Forderung, die Abwärtsspirale zu stoppen, zwar unterstützt. Aber nichts ist geschehen.
„Um den Standard angesichts ständig wachsender gesellschaftlicher Anforderungen zu halten, die Kursangebote weiterzuentwickeln und auszubauen, den Sprung in die Digitalisierung zu schaffen, ist
eine laufende Anpassung der Grundfinanzierung für Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen, Katholische, Evangelische sowie den weiteren Landeseinrichtungen vor Ort unbedingt erforderlich,“ betont
Prof. Dr. Gerhard Wegner, Vorsitzender des Niedersächsischen Bundes für freie Erwachsenenbildung (nbeb). Bereits jetzt haben die 87 Bildungseinrichtungen in ganz Niedersachsen Schwierigkeiten,
die stetig steigenden Kosten (Gehälter, Miete, Energie etc.) zu bezahlen.
In jährlich 107.000 Veranstaltungen in ganz Niedersachsen setzt sich die Erwachsenenbildung für Demokratiebildung und gesellschaftlichen Zusammenhalt, Persönlichkeitsbildung und Inklusion, für nachhaltige Entwicklung und Ehrenamt ein. „Sie leistet einen wichtigen Beitrag, unser Land und unsere Menschen für die Zukunft gut aufzustellen“ (Minister Thümler). Dieser wichtige Beitrag muss durch einen Zuwachs von 8 Prozent im Jahr 2019 gesichert werden!
Weiterbildung ist ein Recht für alle Menschen! Allerdings: Den geflüchteten Menschen werden durch die Kürzung der Gelder für Sprachkurse Bildungs- und Integrationschancen genommen. Durch die Kürzung der Projektmittel für Sprachkurse für Geflüchtete in 2019 ist eine konstante Kursversorgung nicht mehr gewährleistet. Aber Bildungsausgaben von heute senken die Sozialausgaben von morgen!
Das Land Niedersachsen kürzt für 2019 das Budget für Sprachförderkurse für Flüchtlinge. 2017 wurden 48,2 Mio. Euro und in diesem Jahr rund 45 Mio. Euro dafür aufgewendet. Im kommenden Jahr werden es nach den bisher vorliegenden Haushaltsplanungen lediglich 10 Mio. Euro sein. Dazu werden nach Einschätzung des nbeb maximal 5 Mio. Euro Restmittel aus 2018 zur Verfügung stehen.
Damit reduziert sich die Finanzhilfe für Flüchtlingskurse auf ein Drittel. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) behauptet jedoch, dass es zu keiner Reduktion der Mittel kommen wird, weil beträchtliche Mittel aus 2018 nach 2019 übertragen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die bewilligten Maßnahmen im Sommer eines Jahres beginnen und erst zum Sommer – entsprechend der Schuljahreslogik – des Folgejahres abgerechnet werden. Es werden also Finanzmittel übertragen, die bereits gesetzlich gebunden sind.
Das MWK verschleiert auf diese Weise, dass im Haushaltsjahr 2019 nur noch ein Drittel so viele neue Kurse wie im Jahr zuvor bewilligt werden können.
Dies ist aus folgenden Gründen kritisch zu sehen:
„Um eine Geflüchtete oder einen Geflüchteten in die Gesellschaft zu integrieren, ist es nicht mit einem einzigen Anfänger-Sprachkurs über 300 Unterrichtsstunden getan. Für eine erfolgreiche Integration ist es unbedingt erforderlich, neues Geld über Jahre in Basis-Sprachkurse, vertiefende Sprachkurse und berufsbezogene Sprachkurse sowie in Angebote der Grundbildung und Alphabetisierung sowie für den nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen zu investieren“, betont Prof. Dr. Gerhard Wegner, nbeb-Vorsitzender. Durch das Aussetzen der Gelder sei eine konstante
Kursversorgung nicht gewährleistet.
Durch die Maßnahmen für Geflüchtete haben die öffentlich anerkannten Bildungseinrichtungen in Niedersachsen seit 2016 insgesamt rund 58.680 Teilnehmende erreicht. Allein in diesem Jahr werden es insgesamt rund 19.560 Teilnehmende sein. Die Sprachförderung im Land Niedersachsen seit 2017 ist bisher eine Erfolgsgeschichte. Die Teilnehmenden konnten sich seit 2015 aufbauend auf Angebote verlassen, die die insgesamt 87 Bildungseinrichtungen für die Integration von Geflüchteten in ganz Niedersachsen etabliert haben. Geflüchteten Menschen werden durch die Kürzung der Gelder Bildungs- und Integrationschancen genommen. Durch die Kürzung der Projektmittel für Sprachkurse ist eine konstante Kursversorgung nicht mehr gewährleistet.
Aber Bildungsausgaben von heute senken die Sozialausgaben von morgen!
Auch für den Weg in die Digitalisierung der Bildungseinrichtungen ist für die Erwachsenen-bildungseinrichtungen noch kein Geld in Aussicht. Medienkompetenz, Digitalkompetenz, Datenschutz, Verbraucherschutz, Sicherheit, etc. müssen für alle Menschen kostengünstig vermittelt werden, damit alle Bürgerinnen und Bürger die notwendigen technischen Entwicklungen verstehen, bedienen und damit umgehen können. Das könnte die Erwachsenenbildung leisten. Dafür ist aber zusätzliches qualifiziertes Personal in den Bildungseinrichtungen erforderlich. Dies erfordert Investitionen sowohl in die technische Infrastruktur als auch in die Entwicklung des Personals und der Organisationen.