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Arbeitnehmer*innen in Niedersachsen haben einen gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung von beruflicher Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung im Jahr - zusätzlich zu den mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbarten Urlaubstagen. Das Niedersächsische Bildungsurlaubsgesetz finden Sie hier als Download (PDF) oder als Link direkt zum niedersächsischen Vorschrifteninformationssystem.
ArbeitnehmerInnen in Hamburg und Bremen haben einen gesetzlichen Anspruch auf in der Regel 10 Tage bezahlten Bildungsurlaub in zwei Jahren.
Befindet sich Ihr Arbeitgeber in einem anderen Bundesland als Niedersachsen, gelten die dort vorhandenen Gesetzte zum Bildungsurlaub. Außnahme: Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben zur Zeit noch kein entsprechendes Gesetz.
Eine gute Übersicht für alle Bundesländer mit entsprechendem Gesetz bietet auch ein Bericht auf test.de: