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Melden Sie sich für das gewünschte Seminar zum Bildungsurlaub (BU) an. Sie bekommen dann von der veranstaltenden Heimvolkshochschule eine Anmeldebestätigung mit Bildungsurlaubsnummer und dem Aktenzeichen der Anerkennung.
Die Anmeldebestätigung legen Sie wenigstens vier Wochen vor dem Seminar beim Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vor und teilen ihm bzw. ihr dazu schriftlich mit, dass Sie die Freistellung zum Bildungsurlaub beanspruchen möchten.
Wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin Ihre Teilnahme an dem BU-Seminar nicht spätestens 14 Tage vor Beginn schriftlich ablehnt, gilt der Bildungsurlaub als bewilligt. Abgelehnt werden kann der Bildungsurlaub nur, wenn zu einem bestimmten Zeitpunkt zwingende betriebliche Belange dies erfordern. Ist das in einem Jahr so passiert, darf ein Bildungsurlaub im folgenden Jahr nicht noch einmal aus solchen Gründe abgelehnt werden - der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin muss den Bildungsurlaub dann gewähren. So steht es im Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz.
Am Ende Ihres BU-Seminars bekommen Sie eine Teilnahmebestätigung, die Sie dann wieder bei Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin vorlegen müssen.
Sie wohnen in Niedersachsen, aber Ihre Arbeitsstelle ist in einem anderen Bundesland (z.B. Hessen, NRW, Hamburg etc.)? Dann gilt das entsprechende Gesetz des Landes, in dem Sie regelmäßig zur Arbeit gehen (siehe auch Bildungsurlaub rechtlich). Haben Sie wechselnde Einsatzorte in mehreren Bundesländern, ist es entscheidend, wo der Hauptsitz Ihrer Firma liegt.
Viele der von den niedersächsischen Heimvolkshochschulen angebotenen Bildungsurlaube sind auch für angrenzende Bundesländer und Stadtstaaten wie Hamburg und Bremen bereits anerkannt (oder können über die Bildungshäusern ggf. nachträglich beantragt werden). Informieren Sie sich bei Bedarf bei der veranstaltenden HVHS - die Kontaktdaten finden Sie hier: HVHS-Adressen.